KfW-Förderung für Ihre Sicherheit

Antragstellung ist wieder möglich

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat neue Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Sie können ab sofort als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht jedoch nicht.

Stand: 15.02.2022 (kfw.de)

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Allgemeines

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit Investitionszuschüssen (455-B und 455-E Zuschuss) private bauliche Maßnahmen, mit denen die Sicherheit des Gebäudes, von Objekten und vor allem der Bewohner erhöht wird – sprich Sie erhalten einen Teil der Investition in Ihre Sicherheit zu Hause als Förderung zurück.
Alle Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen – wie WFW es ist – durchgeführt werden.

Der Zuschuss beträgt bis zu 1.600,- €

Was wird gefördert?

Die Alarmsysteme, aber auch Videoüberwachungen und Videosprechanlagen sind nur so gut und zuverlässig, wie sie geplant und installiert werden. Deshalb müssen alle Arbeiten von einem anerkannten Fachunternehmen vorschrifts- und normgerecht ausgeführt werden. WFW und die eingesetzte Technik erfüllen all diese Anforderungen. Diese Fachunternehmerkosten (Handwerksleistungen) sind im Rahmen des 455-B und 455-E Investitionszuschusses KfW-förderfähig.
Infos unter: KfW-Infos zu 455-B und 455-E

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    (455-E Zuschuss)
    bei denen die Anforderungen nach DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllt sind.
    Es dürfen nur Melder nach DIN EN 50131-2-x (min. Grad 2) verwendet werden.
    Die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt und die Zwangsläufigkeit* wird eingehalten.

  • Videoüberwachungen und Videosprechanlagen u.a.
    (455-B Zuschuss)

    Baugebundene Not-, Ruf-und Unterstützungssysteme zum Beispiel zur Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige  Zentralschaltung von Geräten oder Steckdosen, Wohnungsdisplay zur Anzeige von Daten, (Bild-) Gegensprechanlagen – zum Beispiel mittels VideotechnikTürkommunikation, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten, Sturz- und Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder,
    Außenbeleuchtung, elektronische Antriebssysteme oder elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden.

Infos und Merkblätter zu den verschiedenen KfW Zuschüssen

KfW Merkblatt und Infos zum Zuschuss 455-B
KfW Merkblatt und Infos zum Zuschuss 455-E
KfW Fachunternehmerbestätigung
TELENOT INFOS zur Förderung von Alarmanlagen

Sämtliche Infos und Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr und mit Vorbehalt.
Wir können nicht sagen, welche Änderungen geplant und ob etwaige Fördermittel bereits erschöpft sind.

Hinweis: Infraschallanlagen  (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert

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