KfW-Förderung für Ihre Sicherheit
Antragstellung ist wieder möglich
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat neue Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.
Sie können ab sofort als private Eigentümerin oder privater Eigentümer und als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht jedoch nicht.
Stand: 15.02.2022 (kfw.de)

Allgemeines
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit Investitionszuschüssen (455-B und 455-E Zuschuss) private bauliche Maßnahmen, mit denen die Sicherheit des Gebäudes, von Objekten und vor allem der Bewohner erhöht wird – sprich Sie erhalten einen Teil der Investition in Ihre Sicherheit zu Hause als Förderung zurück.
Alle Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen – wie WFW es ist – durchgeführt werden.
Der Zuschuss beträgt bis zu 1.600,- €
Was wird gefördert?
Die Alarmsysteme, aber auch Videoüberwachungen und Videosprechanlagen sind nur so gut und zuverlässig, wie sie geplant und installiert werden. Deshalb müssen alle Arbeiten von einem anerkannten Fachunternehmen vorschrifts- und normgerecht ausgeführt werden. WFW und die eingesetzte Technik erfüllen all diese Anforderungen. Diese Fachunternehmerkosten (Handwerksleistungen) sind im Rahmen des 455-B und 455-E Investitionszuschusses KfW-förderfähig.
Infos unter: KfW-Infos zu 455-B und 455-E
Infos und Merkblätter zu den verschiedenen KfW Zuschüssen
KfW Merkblatt und Infos zum Zuschuss 455-B
KfW Merkblatt und Infos zum Zuschuss 455-E
KfW Fachunternehmerbestätigung
TELENOT INFOS zur Förderung von Alarmanlagen
Sämtliche Infos und Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr und mit Vorbehalt.
Wir können nicht sagen, welche Änderungen geplant und ob etwaige Fördermittel bereits erschöpft sind.
Hinweis: Infraschallanlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert
